Neue Verkehrsregeln für 2020

Dies sind neue Verkehsregeln für 2020

Wie viele ambulante Pflegedienste sind auch unsere Mitarbeiter auf das Auto angewiesen, um die Menschen zu versorgen, die Unterstützung brauchen. Entsprechend sind auch sie davon betroffen, wenn neue Verkehrsregeln eingeführt werden. Solche Änderungen werden notwendig, weil die Verkehrsverhältnisse sich verändern, oder weil die Politik versucht, das Verhalten der Bürger im Verkehr zu lenken.

Viele Änderungen 2020 nehmen die Sicherheit von Radfahrern in den Blick. Nachdem das Fahrrad als die umweltfreundlichere Alternative zum Auto entdeckt wurde, haben die verantwortlichen Politiker beschlossen, Radfahrer mit mehr Sicherheit im Alltag zu unterstützen.

Auch einige unserer Mitarbeiter haben sich schon vor Jahren dafür entschieden, das Fahrrad für ihre Touren zu benutzen. Einmal der Umwelt zu liebe, aber auch, weil es in unserem Einzugsgebiet mit Parkplätzen schwierig werden kann. Ihnen werden diese Änderungen hoffentlich die Arbeit erleichtern.

Besonders für Fahrradfahrer interessant:

Grünpfeil für Radfahrer

Dieses Schild, mit dem Grünen Pfeil und einem Fahrrad darunter, wird künftig an Ampeln zu finden sein, an denen Fahrradfahrer bei Rot rechts abbiegen dürfen, wenn sie sich auf einem Radfahrstreifen oder Radweg befinden. Wenn der schon bekannte grüne Pfeil an der Ampel zu finden ist, gilt er für Fahrradfahrer auf den schon genannten Wegen und auch für Autofahrer.

Achtung: Wer den Grünen Pfeil schon vorher kannte; seit 1990 ist anhalten vor dem Abbiegen für jedes einzelne Fahrzeug Pflicht.

Die Fahrradzone

Die Fahrradzone ist so etwas wie eine 30-er Zone, nur wird hier das Verkehrsmittel innerhalt der Zone eingeschränkt. In einer Fahrradzone gilt generell eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Wenn eine Gemeinde dieses Schild aufstellt, sind alle anderen Verkehrsteilnehmer hier verboten. Ausnahmen können natürlich gemacht werden, diese werden dann durch ein Zusatzschild angegeben.

Fahrradfahrer überholen

Bisher waren die gesetzlichen Vorgaben dazu nur vage, denn es wurde nur von einem „ausreichenden Seitenabstand“ gesprochen. Jetzt sind Entfernungen genannt worden, die den Mindestabstand beim Überholen eines Fahrradfahrers festlegen. Innerorts gelten 1,5 Meter und außerorts gelten 2 Meter Mindestabstand. Diese Abstände gelten auch beim Überholen von Fußgängern und E-Scootern.

Überholverbot bei Radfahrer.

Ein weiterer Versuch, Fahrradfahrer besser zu schützen, ist die Einführung eines Überholverbots von Radfahrern durch Autos. Dieses Überholverbot soll z. B. an Engstellen zum Einsatz kommen, wenn der Überholvorgang ein unnötiges Risiko bedeuten würde.

Lastenfahrräder abstellen

In Zeiten des Klimawandels und dem Bemühen der Politik, die Bürger vom Auto auf das Fahrrad locken zu wollen, werden Lastenfahrräder immer wichtiger. Ein normales Fahrrad bietet einfach nicht die gleichen Transportmöglichkeiten wie ein Auto mit Kofferraum. Ein Lastenfahrrad bietet da schon mehr Möglichkeiten. Ob für den Transport von Waren oder der Beförderung von Kindern, diese Fahrräder brauchen größere Parkplätze, die jetzt eingerichtet werden können. Das Symbol eines Lastenfahrrads vereist künftig auf solche Parkflächen.

Änderungen beim Parken

Der Staat möchte die Verkehrsbehinderungen durch widerrechtliches Parken reduzieren, weshalb er einige Regeln dazu verschärft, bzw. die Duldung beenden möchte.

Halten in zweiter Reihe

Nichts ist für den fließenden Verkehr ätzender, als wenn jemand in zweiter Reihe parkt, auch wenn der Grund dafür zu wenige Parkmöglichkeiten sind. Das Halten um jemanden ein-, oder Aussteigen zu lassen, soll künftig den gleichen Regeln unterliegen wie das in zweiter Reihe parken. Statt 15 Euro beim Halten und 20 Euro beim Parken sollen künftig generell 55 Euro fällig sein und wenn eine Behinderung hinzukommt, dann sogar 70 zuzüglich eines Punkts in Flensburg. Grundsätzliche ist diese Entwicklung zu begrüßen, doch es gibt Fälle, bei denen sich z.B. der ADAC für Kulanz ausspricht. Sie sehen eine Duldung für akzeptabel, wenn beispielsweise jemand wirklich nur sehr kurz vor einer Arztpraxis einen älteren Mitmenschen ein- oder aussteigen lässt.

Parken auf Geh- und Radwegen.

In vielen Städten sind die Parkplätze rar gesät, da werden mache Autofahrer ungeduldig und Parken nicht auf einem offiziellen Parkplatz. Wenn sie sich dann ganz oder teilweise auf Geh- und Radwege stellen, gefährden sie ungewollt Fußgänger und Radfahrer. Diese versuchen nämlich oft der Behinderung auszuweichen, indem sie die Fahrbahn betreten. Deshalb sollen die Strafen für widerrechtliches Parken auf Geh- und Radwege, sowie Halten auf Schutzstreifen künftig angehoben werden. Kommt es zu Behinderungen, kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu.

Parkverbot an Kreuzungen

Schon heute gilt, dass das Parken ab 5 Metern vor Kreuzungen und Einmündungen verboten ist. Zum besseren Schutz von Radfahrern und zu Gunsten einer besseren Übersicht, soll dieser Abstand vergrößert werden, wenn ein Radweg entlang der Straße verläuft und durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet ist.

And last bur not least – die Rettungsgasse

Seit einigen Jahren ist sie verstärkt in den Fokus geraten, weil viele nicht wussten wie oder sie grundsätzlich nicht eingerichtet haben – die Rettungsgasse.

Eine Rettungsgasse ist immer dann zu bilden, wenn der Verkehr stark ins Stocken gerät bis hin zum Stehen. Die Rettungsgasse wird bei mehrspurigen Straßen immer zwischen der linken Spur und der danebenliegenden Spur gebildet. Wer dass künftig nicht tut, der kassiert neben 200 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg auch noch einen Monat Fahrverbot. Für Fahrer, die einfach durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeugen vorbeidrängeln, sollen eine härtere Strafe in Form von 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einen Monat Fahrverbot geben.

Die Informationen zu den neuen Verkehrsregeln stammen aus der ADAC Motorwelt. Dort sind auch Einschätzungen zur Verhältnismäßigkeit der neuen Regeln nachzulesen.

Link: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/neu-in-2020/ (am 20.12.2019)