Änderungen bei der Pflegeausbildung
Pflegeausbildung 2020
Zu den Bemühungen seitens der Politik, die Pflegeberufe attraktiver zu machen, gehört auch eine Reform der Pflegeberufeausbildung. Diese steht jetzt im Jahr 2020 an. In diesem Jahr wird eine generalisierte Pflegeausbildung eingeführt. Statt drei Abschlüssen für Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege wird dann nur noch einen Abschluss angeboten. Die Berufsbezeichnung lautet dann Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Mit den Änderungen sollen auch gleich neue Standards eingeführt werden, denn die neuen Pflegefachkräfte sollen in allen drei Pflegebereichen arbeiten können. Während der Ausbildung soll auch der Praxisbezug erhöht werden. Zusätzlich soll überall das Schulgeld endgültig abgeschafft und eine Vergütung während der Ausbildung sichergestellt werden. Die einheitliche Finanzierung erfolgt über Landesfonds nach dem Umlageprinzip. Alle Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser zahlen ein und wer den praktischen Teil der Ausbildung übernimmt, der erhält eine finanzielle Entlastung.
Die generalisierte Ausbildung führt noch nicht zum einzig möglichen Abschluss, denn wer sich schon während der Ausbildung festlegen will, kann sich im dritten Ausbildungsjahr für eine Spezialisierung im Bereich Alten- oder Kinderkrankenpflege entscheiden.
Für alle anderen ist der generalisierte Abschluss vorgesehen, mit dem sie in allen drei Bereichen der Pflege als Fachkräfte eingesetzt werden können. Ein weiterer Vorteil des neuen Abschlusses ist, dass er EU-weit anerkannt wird und den Absolventen mit weniger Schwierigkeiten die Möglichkeit offensteht, eine Stelle im Ausland anzunehmen.
Die Voraussetzung für die Ausbildung zur Pflegefachkraft ist eine abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung (Realschulabschluss). Nach einer neunjährigen Schulbildung (Hauptschulabschluss) kann die Ausbildung nach dem Abschluss einer Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung angefangen werden, ein Drittel dieser Ausbildung kann auf die Pflegefachkraftausbildung angerechnet werden. Mit einer anderen abgeschlossenen Ausbildung kann die Pflegeausbildung ohne Verkürzung begonnen werden.
Anlass der Reform sind die aktuellen sich verändernden Anforderungen an den Pflegeberuf. Alte Menschen haben altersbedingte Krankheiten oder müssen mal ins Krankenhaus, was eine Zusammenführung der Ausbildungsinhalte sinnvoll macht. Auch versprechen sich die Verantwortlichen für künftige generalisierte Pflegefachkräfte mehr Einsatzmöglichkeiten nach der Ausbildung und mehr Möglichkeiten für die Karriere. Um sicher zu gehen, dass die generalisierte Ausbildung auch das bringt, was sich die Verantwortlichen davon versprechen, wird 2026 überprüft, ob die Reform angenommen worden ist. Wenn sich zu wenige Auszubildenden für den generalisierten Abschluss entschieden haben, dann soll er nicht erhalten bleiben.
Der Lehrplan erfährt auch eine Überarbeitung. Die Theorie erfolgt weiterhin an Pflegeschulen. Die Praxis soll an mehreren Ausbildungseinrichtungen mit verschiedenen Pflegebereichen stattfinden. Das soll zu der schon angesprochenen Erhöhung des Praxisanteils führen. Die ersten beiden Jahre lernen alle angehenden Pflegefachkräfte zusammen. Nach dem 2. Lehrjahr steht eine Zwischenprüfung an, mit der überprüft wird, welche Kompetenzen die angehenden Pflegekräfte schon erworben haben. Sechs bis vier Monate vor dem dritten Lehrjahr können die Auszubildenden sich entscheiden, ob sie in der generalisierten Ausbildung bleiben, oder ob sie in eine spezialisierte Ausbildung für Kinderkrankenpflege oder Altenpflege wechseln wollen. Entsprechend ist der Abschluss mit der Spezialisierung dann Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege.
Links:
https://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/asp_news/6047/reform-der-pflegeberufe-ab-2020.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ausbildungs-und-pruefungsverordnung-pflegeberufe.html
https://www.pflegeausbildung.net/ausbildungsinteressierte/reform-der-pflegeberufe.html
http://op-pflege-symposium.de/reform-der-pflegeausbildung/
Wer mehr zum Ausbildungsfond erfahren will, der kann sich auf der Homepage des Schleswig-Holsteinischen Ausbildungsfonds informieren. Der Aufbau und die Bedarfsermittlung werden übersichtlich erklärt.
Link
https://www.ausbildungsfonds-sh.de/
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/P/pflege/pflege_PflegeUndBegleitung_Pflegeberufereform_Fachlich.html
Bildquelle: Bundesministerium für Gesundheit, über http://op-pflege-symposium.de/reform-der-pflegeausbildung/